Inklusion und Solidarität
Referat am Insos-Kongress vom 22. August 2017
«Ich freue mich, heute mit Ihnen zusammen ein paar Überlegungen zu den Medien und den Beziehungen auszutauschen, welche die Medien mit dem Behindertenbereich unterhalten. Dabei werde ich mich auch mit der Verantwortung der Medien auseinandersetzen. Mit diesem Thema befasse ich mich als ehemaliger Direktor von RTS und künftiger Generaldirektor der SRG. Deshalb werde ich mich auf Produktionen aus allen Landesteilen beziehen.
Für Ihren Kongress 2017 haben Sie das Thema Wandel gewählt. Dieses Thema ist für alle Medienverantwortlichen von besonderer Aktualität! Diesbezüglich ist eine gewisse Analogie zwischen dem Behindertenbereich und der Medienwelt zu verzeichnen. Die gesellschaftliche Entwicklung, die geänderten Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung, die finanziellen Einschränkungen und die Anwendung des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Der Behindertenbereich ist von allen diesen Faktoren ganz direkt betroffen.
Diese Elemente können eine destabilisierende Wirkung haben, doch sie stellen auch eine Chance dar: Sie veranlassen uns, bestehende Angebote weiterzuentwickeln und an die neuen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung anzupassen. Kurz gesagt führen diese Faktoren dazu, dass Bestehendes in Frage gestellt wird.
Mit der Tatsache, dass bisherige Gewissheiten und Gewohnheiten in Frage gestellt werden, haben sich auch die Service-public-Medien auseinanderzusetzen. Diese müssen mit tiefgreifenden technologischen Entwicklungen und grundlegenden Änderungen der Konsumgewohnheiten fertig werden. Ausserdem werden sie mit den Forderungen von privaten Akteuren, mit dem Druck aus der Politik sowie mit stark beeinträchtigenden Versuchen für einen starken Abbau oder gar für eine vollständige Abschaffung konfrontiert. Ich werde später darauf zurückkommen.
Eine Vision von Inklusion
Es steht zweifelsfrei fest, dass sich die SRG und die Organisationen von Menschen mit Sinnesbehinderung für die gleichen wesentlichen Werte einsetzen. Zu diesen Werten gehören die Offenheit gegenüber anderen, die Solidarität mit Minderheiten und das Engagement für den sozialen Zusammenhalt. Alle diese Werte sind darauf ausgerichtet, jedes Mitglied der Gesellschaft einzubeziehen und es uneingeschränkt und mit den gleichen Rechten am sozialen Leben teilhaben zu lassen.
Vor diesem Hintergrund wird die Verschiedenartigkeit zur Norm, zu einer Bereicherung und zu einer Voraussetzung für das Zusammenleben. Dieses Engagement für Minderheiten und für die Achtung der Verschiedenartigkeit ist Teil unserer Identität und unseres Auftrags. Zum Ausdruck kommt es insbesondere in einem solidarischen Finanzierungssystem zwischen den Regionen unseres Landes, das in seiner Art in Europa einzigartig ist.
Unsere universell ausgerichteten Radio- und Fernsehkanäle sowie unsere digitalen Plattformen tragen jeden Tag dazu bei, Identität zu erfassen und zu erzeugen und ein Zugehörigkeitsgefühl zu schaffen. Dies erfolgt über gemeinsame audiovisuelle Erlebnisse, an denen regelmässig Hunderttausende von Personen teilhaben. Im Medienbereich sind Bilder genauso aussagekräftig wie Worte…
Vereinbarung mit den Organisationen von Menschen mit Sinnesbehinderung
Was die Inklusion betrifft, geht es in den Bereichen Radio und Fernsehen in erster Linie um Menschen mit Sinnesbehinderung. Der gesetzliche Rahmen gibt uns klare Ziele vor, wie wir unsere Programme für Personen mit Seh- oder Hörstörungen einfach zugänglich zu machen haben. Das Radio- und Fernsehgesetz schreibt dieses Ziel für alle Programmanbieter vor, die nationale oder sprachregionale Programme ausstrahlen, insbesondere auch für das nationale Service-publicFernsehen. In diesem Zusammenhang sind wir verpflichtet, den Anteil untertitelter Fernsehsendungen schrittweise auf einen Drittel der gesamten Sendezeit auszubauen.
Parallel dazu muss die SRG täglich in jeder Sprachregion mindestens eine Informationssendung ausstrahlen, die in Gebärdensprache aufbereitet ist.
Schliesslich muss sie pro Jahr in jeder Sprachregion mindestens 24 Fernsehsendungen ausstrahlen, die mit Audio-Beschreibung für Sehbehinderte aufbereitet sind. Die zu untertitelnden Inhalte und der Zeitplan für die Umsetzung dieser Massnahmen sind in einer Vereinbarung festgehalten, welche die SRG mit den betreffenden Behindertenorganisationen abgeschlossen hat.
Die im Gesetz festgelegten Anforderungen mögen möglicherweise etwas bescheiden erscheinen. Sie haben jedoch einen beträchtlichen Aufwand zur Folge. Im Übrigen geht die SRG heute deutlich über die gesetzlichen Anforderungen hinaus: So sind beispielsweise bereits über 50% der Sendezeit untertitelt.
Doch es gibt einen noch wichtigeren Punkt: Wir stehen derzeit nur einige Tage vor der Unterzeichnung einer neuen Vereinbarung mit den Verbänden der hör- und sehbehinderten Menschen. Aus dieser Vereinbarung geht klar die Absicht der SRG und ihrer Programmverantwortlichen hervor, die Angebote für Hunderttausende von Menschen mit Behinderung deutlich auszubauen, die sich sonst unsere Sendungen nur sehr eingeschränkt ansehen und anhören könnten.
In der neuen Vereinbarung sind hochgesteckte Ziele für die kommenden fünf Jahre festgelegt: Bis 2022 sollen 80% des Programms untertitelt sein. Mit dem gleichen Zeithorizont sollen zur Hauptsendezeit die ersten Fernsehprogramme für Sehbehinderte zugänglich sein, indem bis dahin ein grosser Teil dieser Sendungen mit Audio-Beschreibung aufbereitet wird. Auch der Anteil der mit Gebärdensprache aufbereiteten Sendungen wird ausgebaut. Abgesehen von diesen Zahlen werden diese Ziele nicht mehr von der Aufsichtsbehörde vorgegeben, sondern sie werden in einer gemeinsamen Vereinbarung zwischen den unterzeichnenden Partnern festgelegt.
Diese neuen Ziele sind ein klarer Ausdruck unserer Absicht, noch mehr für Menschen mit Behinderung zu tun und die bestehenden Angebote weiter zu verbessern.
Wir sind uns bewusst, dass all dies den Anforderungen des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch nicht vollständig entspricht und auch das Kriterium des völlig uneingeschränkten Zugangs zu unseren Inhalten nicht restlos erfüllt. Doch wir machen damit einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung. Ausschlaggebend ist insbesondere die Tatsache, dass bestehende Einschränkungen beim Zugang zu unseren Programmen beseitigt werden.
Es ist uns auch bewusst, dass sich die Gemeinschaft der Menschen mit Hörbehinderung selbst als «kulturelle Gemeinschaft» definiert. Die SRG bemüht sich, diesem Umstand in ihrem Programmangebot Rechnung zu tragen. Dies erfolgt beispielsweise dadurch, dass wir die spezielle Sendung «Signes» anbieten. Dabei handelt es sich um eine in Gebärdensprache aufbereitete Sendung, die von RTS ausgestrahlt wird und möglicherweise schon bald zu einem landesweiten Projekt ausgebaut wird. Das Projekt für diese Sendung wird ausgehend von den Erfahrungen der betroffenen Menschen entwickelt, womit ein tatsächlich inklusiver Ansatz gewährleistet ist.
Aufgrund unserer finanziellen Rahmenbedingungen, die zunehmend eingeschränkt und in Frage gestellt werden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Massnahmen realisieren. Denn dazu müssten wir das gesamte Programmangebot in anderen Bereichen abbauen. Logischerweise haben die von uns verlangten Sparanstrengungen gewisse Auswirkungen auf unser Angebot. Diesem Zusammenhang sollte Rechnung getragen werden, wenn in den eidgenössischen Räten oder in gewissen Kreisen wieder einmal die Meinung vertreten wird, die für den Service public eingesetzten Mittel sollten noch drakonischer eingeschränkt werden.
Eine weitere Reduktion oder gar eine Aufhebung der Radio- und Fernsehgebühren würde sich letztlich in den verschiedenen Sprachgruppen und in allen Landesregionen fatal auswirken, indem die Gleichwertigkeit der Leistungen für die Medienkonsumierenden nicht mehr gewährleistet wäre. Dadurch würden die Solidarität und der Zusammenhalt zwischen den verschiedenen Zielgruppen unserer Angebote gefährdet. Denn es ist absolut klar, dass der Markt die gegenwärtigen Leistungen nicht übernehmen und refinanzieren kann. Daran besteht überhaupt kein Zweifel.
Unter solchen Einschnitten oder einem solchen Leistungsabbau hätten zwangsläufig vor allem die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu leiden.
Die Digitalisierung der Gesellschaft
Dies gilt umso mehr, als im Zusammenhang mit dem tiefgreifenden Wandel der Gesellschaft eine weitere Entwicklung zu berücksichtigen ist: das Entstehen der digitalen Gesellschaft und die damit verbundenen Auswirkungen.
Es ist eine Binsenweisheit, dass die Globalisierung immer weiter fortschreitet, dass sich die Verbindungen entwickeln und dass sich die Entwicklungen beschleunigen. Wir befinden uns in einem permanenten Wandel, in dem Veränderungen zur Norm werden. Werden das Zusammenleben in der Schweiz und die charakteristischen Merkmale der Koexistenz in unserem Land die schockartigen Auswirkungen dieser beschleunigten Entwicklungen überdauern?
Diese zentralen Fragen, mit denen wir uns permanent auseinandersetzen müssen, betreffen nicht nur unsere Programme, sondern auch die Bildung, das Management, die Personalführung und die Organisation unserer Arbeits- und Lebensräume.
Im Bereich der Printmedien und der elektronischen Medien sind wir in das digitale Zeitalter eingetreten. Damit verbunden sind zahlreiche Auswirkungen auf die Erwartungen des Publikums und auf die Konzeption, Produktion und Verbreitung unserer Inhalte.
Die Beziehung zu den Medien wird individueller und partizipativer. Jeder liest heute ganz nach seinen Vorlieben sowie unabhängig von Ort und Zeit seine Zeitung und hört bzw. sieht sich seine Radio- und Fernsehprogramme an. Dies ist Ausdruck einer neuen Beziehung zur Welt und zur Gemeinschaft.
Der Altruismus wird weniger kollektiv, und die Andersartigkeit wird individueller ausgelebt. Die Menschen gehen mit einem kritischeren Ansatz an die Dinge heran. Die Solidarität wird zu einer punktuelleren, mehr vom Zufall abhängigen persönlichen Angelegenheit. All dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Stellung, die Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft haben. Davon betroffen ist auch Ihre Tätigkeit, mit der Sie Tag für Tag die tatsächliche Inklusion in die digitale Gesellschaft gewährleisten.
Frau Ständerätin Pascale Bruderer hat dies perfekt zum Ausdruck gebracht: «Der Horizont muss weiter gesteckt werden. Die Digitalisierung unserer Gesellschaft, die unaufhörlich fortschreitet, birgt insbesondere für Menschen mit Behinderung Risiken und Chancen. In diesem Bereich wollen wir früh genug Massnahmen treffen, um dazu beizutragen, Einfluss auf diese Entwicklungen zu nehmen und die digitale Inklusion voranzubringen.»
Diesbezüglich haben wir einige Trümpfe in der Hand. Dazu gehören beispielsweise die Möglichkeiten, welche die Verschmelzung von Fernsehen und Computer – HbbTV – bietet. Dies ermöglicht einen individuelleren Konsum unserer Programme und die Konfiguration der Empfangsgeräte, vor allem für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.
Insbesondere die Service-public-Medien haben auch die Aufgabe, die Realität von Menschen mit Behinderung aufzuzeigen sowie die Öffentlichkeit und die beteiligten Parteien zu sensibilisieren. Damit meine ich die eigentliche Berichterstattung in allen ihren Formen!
In diesen turbulenten Zeiten sollte man sich eingehend mit der Thematik auseinandersetzen, bevor man die Institutionen abbaut oder zerstört, die den Service public tragen und verkörpern. Wahrscheinlich müsste ich Sie gar nicht auf die Gefahren hinweisen, die mit der «No-Billag-Initiative» verbunden sind. Sollte diese Initiative angenommen werden, hätte die Schweiz in den Bereichen Radio und Fernsehen keinen richtigen Service public mehr. Dies hätte in unzähligen Bereichen, darunter auch im Behindertenbereich, deutliche Verschlechterungen zur Folge!
Spezifische Verantwortung
Lassen Sie mich noch auf zwei Aspekte eingehen, bevor ich diese Übersicht abschliesse. Der erste Aspekt betrifft unsere Verantwortung als Arbeitgeber. Die SRG beschäftigt in allen Landesteilen rund 5800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeden Alters, die unter den verschiedensten Umständen tätig sind.
Als bedeutendes Unternehmen der Schweiz versuchen wir auch, Möglichkeiten für die Integration in die Arbeitswelt anzubieten und den Zugang zu unseren Gebäuden zu gewährleisten. Auf diesen Punkt, der uns sehr am Herzen liegt, achten wir schon seit langem. Wir engagieren uns im Rahmen bedeutender Immobilienprojekte, um unsere Produktionsstrukturen an die Herausforderungen anzupassen, die mit der digitalen Welt und der Medienkonvergenz verbunden sind.
Der zweite Aspekt betrifft unseren Austausch auf beruflicher Ebene. Mit Interesse habe ich festgestellt, dass Inclusion Handicap parallel zu allen diesen Neuerungen seine Medienarbeit intensiviert und seine Kommunikationsnetze ausgebaut hat. Die Anfragen von Medienschaffenden haben stark zugenommen, und die Kommunikation hat sich weiterentwickelt.
Diese Ziele rufen uns in Erinnerung, dass wir Ihre Themen berücksichtigen und ihnen einen entsprechenden Bereich einräumen müssen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen in diesem Sinne eine ergebnisreiche Fortsetzung Ihres Kongresses.»
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